Unser Auftrag
Als Digitalisierungspartner des Bundes setzen wir die Vision einer modernen, digitalen Verwaltung in Deutschland um. Wir entwickeln cloud-native Lösungen, die für alle funktionieren – nutzerzentriert, agil und skalierbar.
Wie erfüllen wir unseren Auftrag?
Um den Staat handlungsfähiger und digitale Services für Bürger:innen einfacher zu machen, konzentrieren wir uns auf vier Kernbereiche:
Cloud-native Produkte entwickeln
Wir konzipieren, designen und bauen digitale Lösungen, die nachhaltige Verbesserungen bringen. Dabei stellen wir die Bedürfnisse der tatsächlichen Nutzergruppen konsequent in den Mittelpunkt.
Standards und Regularien mitgestalten
Damit Gesetzesvorhaben von Anfang an digitaltauglich sind, bringen wir uns frühzeitig in die Planung ein. Wir entwickeln Standards, Vorgaben und Steuerungsmechanismen und unterstützen ihre Umsetzung in der Verwaltung.
Die Verwaltung befähigen
Wir sind kein reiner Dienstleister, sondern Partner. In gemeinsamen Projekten befähigen wir Behörden und Ministerien, selbst agile, iterative und nutzerzentrierte Methoden anzuwenden.
Wissen teilen (Public Money, Public Code)
Wir arbeiten nach dem Prinzip „Working in the Open“. Unsere Erkenntnisse, Codes und Projektergebnisse teilen wir als Blaupausen mit der Allgemeinheit, damit andere Digitalisierungsvorhaben darauf aufbauen können.
Gemeinwohlorientierung
Gemeinwohl bedeutet für uns, mit unserer Arbeit messbaren gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Dieser besteht beispielsweise darin, dass alle von digitalisierten Verwaltungsleistungen profitieren – durch einen einfachen Zugang, verständliche Sprache, minimalen Aufwand und niedrigere Kosten.
Bessere Teilhabe und mehr Vertrauen
Wir machen die Verwaltung für alle verständlicher und zugänglicher. Unsere digitalen Lösungen sind daher konsequent nutzerzentriert und barrierefrei. Denn: Leicht verständliche und bedienbare Verwaltungsservices stärken die gesellschaftliche Teilhabe und das Vertrauen der Menschen in einen funktionierenden Staat.
Digitale Souveränität und Sicherheit
Dank unserer Arbeit behält der Staat mehr Kontrolle über seine digitale Infrastruktur. Wir setzen auf Open Source, höchste Sicherheitsstandards und den Schutz sensibler Daten. Das schafft Unabhängigkeit von proprietären Technologien und ermöglicht die Wiederverwendung entwickelter Lösungen.
Schnelle und effiziente Verwaltung
Unsere Lösungen beschleunigen Prozesse und entlasten die Verwaltung spürbar. Bei der Konzeption und Entwicklung achten wir darauf, dass die Anwendungen für die Verwaltung wie auch für externe Nutzergruppen gut funktionieren. Von einer schnellen, handlungsfähigen Verwaltung profitieren wir alle.
Rolle des Bundes als Gesellschafter
Der DigitalService ist eine 100%ige Tochter des Bundes. Mit diesem bewussten Insourcing von zentraler Digitalkompetenz stärken wir langfristig die Handlungsfähigkeit des Staates. Unsere Teams arbeiten exklusiv für und mit der Verwaltung. Als GmbH vereinen wir dabei die Gemeinwohlorientierung des öffentlichen Sektors und die Agilität eines modernen Tech-Unternehmens.
Durch unsere Verankerung als interner Partner profitiert der Bund von einem direkten, einfachen Zugang und einem ressourcenarmen Beauftragungsprozess. Anstatt langwierige Ausschreibungsverfahren zu durchlaufen, können Ministerien und Behörden uns direkt einbinden.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen zu unserem Auftrag, unserer Organisation und der Zusammenarbeit mit Bundesministerien und Behörden.
Der DigitalService ist eine GmbH im Eigentum des Bundes.
Die Frage, welche Rechtsform für eine Organisation wie den DigitalService am geeignetsten ist, wurde anhand von rechtlichen, fachlichen und ökonomischen Kriterien verschiedener Organisationsformen geprüft. Die Kriterien Agilität, Wirksamkeit der Personalgewinnung und Gründungsgeschwindigkeit wurden bei Nichterfüllung als Ausschlusskriterium definiert. In Folge wurden insbesondere eine behördliche Ausgestaltung, eine Gründung als Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Rechtsform der GmbH entlang folgender Kriterien geprüft: Kompetenzentwicklung, Steuerungsmöglichkeit, Ressortneutralität, Flexibilität, Sichtbarkeit, Errichtungsaufwand, Skalierungs- und Abwicklungsfähigkeit. Die Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die GmbH als einzige Rechtsform alle Kriterien erfüllt bzw. im vergleichsweise höchsten Maße erfüllt.
Die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – hält 100 % der Anteile der GmbH.
Ministerien und Bundesbehörden können den DigitalService direkt beauftragen. Anders als bei den Fellowships findet keine Bewerbung und Auswahl durch eine unabhängige Jury statt. Trotzdem ist es aus Kapazitätsgründen nicht möglich, jedes Projekt anzunehmen.
Der DigitalService entscheidet eigenständig, welche Projekte er annimmt. Die Entscheidung erfolgt aufgrund transparenter und nachvollziehbarer Kriterien. Die Kriterien wurden zuvor vom Aufsichtsrat gebilligt.
Für eine Bundes-GmbH als private Rechtsform in öffentlicher Hand sind die Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) nicht unmittelbar anwendbar. Jede Beteiligung des Bundes ist nach der Bundeshaushaltsordnung durch das Bundesfinanzministerium zu genehmigen. Diese Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass für einen Teil des Unternehmens, nämlich die Fellowship-Programme und den Querschnittsbereich, das Besserstellungsverbot (normiert für Zuwendungen) entsprechend gilt. Die Produktteams des DigitalService, für die diese Auflage nicht gilt, müssen aber dennoch wirtschaftlich agieren. Sie konkurrieren auf der anderen Seite aber mit privaten Anbietern um Projektaufträge und um Personal. Insofern ist es erforderlich, auch marktübliche Konditionen bieten zu können.
Unsere Organisation im Überblick
Im Auftrag des Bundes erarbeitet der DigitalService innovative digitale Lösungen. Hier beschreiben wir, wie wir organisiert sind, was wir erreicht haben, woran unsere Teams arbeiten und welche Talente wir suchen.